
Erste Hilfe im Betrieb
Garmisch Partenkirchen
Auch wenn in unterschiedlichen Branchen verschiedene Risiken auftreten, kann in jedem Betrieb jederzeit ein Arbeitsunfall passieren. Firmeninhaber sind für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb verantwortlich und müssen deshalb für eine funktionierende Rettungskette in allen Unternehmensbereichen sorgen. Erste Hilfe im Betrieb ist nicht nur eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, sondern auch eine organisatorische Aufgabe im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Damit Ersthelfer im Betrieb jederzeit und überall schnell zur Stelle sein können, muss die medizinische Versorgung sorgfältig vorbereitet werden.
Erste Hilfe im Betrieb perfekt organisieren
Tritt ein medizinischer Notfall ein, muss die Rettungskette routiniert ablaufen. Denn unter Umständen zählt jetzt jede Sekunde. Die geschulten Helfer müssen daher gut vorbereitet und jederzeit einsatzbereit sein. Erste Hilfe im Betrieb kann aber nur dann perfekt funktionieren, wenn die Organisation stimmt. Dazu gehört unter anderem eine gut ausgestattete Infrastruktur.
Diese Voraussetzungen für Hilfe im medizinischen Notfall sind Pflicht:
- Vollständig ausgestattete Verbandskästen müssen in ausreichender Zahl an gut zugänglichen Orten zur Verfügung stehen.
- Erste Hilfe Materialien und Verbandskästen müssen turnusmäßig überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
- Notrufnummern müssen kommuniziert werden.
- Gut sichtbare Plakate informieren über die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen.
Die vorgeschriebene Ausstattung mit medizinischen Materialien und die erforderliche Anzahl der Ersthelfer im Betrieb richtet sich nach der Firmengröße und dem bestehenden Gefahrenpotenzial. Ein betrieblicher Ersthelfer muss aber nach den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes grundsätzlich in jedem Unternehmen zur Verfügung stehen. Diese medizinisch geschulten Helfer müssen eine von der Unfallversicherung anerkannte Fortbildung durchlaufen. Das Erste-Hilfe-Training muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
Die vorgeschriebene Anzahl der ausgebildeten Ersthelfer hängt von der Betriebsgröße ab:
- Mindestens ein Ersthelfer bei Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten
- 5 beziehungsweise 10 Prozent bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial müssen gemäß Arbeitsschutz mindestens einen festen Betriebssanitäter bereitstellen, wenn mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Betriebssanitäter verfügen über eine fundiertere Ausbildung als Ersthelfer. Über die Erste Hilfe im Betrieb hinaus müssen Betriebssanitäter beispielsweise auch gelernt haben, mit medizinischen Geräten umzugehen.
MediLife – Ihr externer Betriebssanitätsdienst
Die Organisation von Erste Hilfe Maßnahmen stellt für Unternehmen eine sensible Herausforderung dar. Es geht um nicht weniger als die Gesundheit der Arbeitnehmer. Darüber hinaus müssen rechtliche Anforderungen erfüllt werden, deren Missachtung hohe Bußgelder nach sich ziehen könnte. Eine heikle Aufgabe also, bei der jede Firma professionelle Unterstützung gut gebrauchen kann.
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