
Die wichtigsten Aufgaben betrieblicher Ersthelfer
Garmisch Partenkirchen
Das Thema Arbeitsschutz gehört zu den lebenswichtigen Aspekten des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Betriebsgröße dazu verpflichtet, geschultes Personal für die medizinische Erste Hilfe bereit zu stellen. Ein betrieblicher Ersthelfer kann Aufgaben erfüllen, ohne die zuverlässige Arbeitssicherheit nicht zu gewährleisten wäre.
Erste Hilfe ist Arbeitgeber-Pflicht
Die gesetzlich geforderte Notfallversorgung richtet sich nach der Betriebsgröße und dem vorhandenen Gefahrenpotenzial. Mindestens ein betrieblicher Ersthelfer ist aber prinzipiell in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Dieser benötigt eine von der Unfallversicherung anerkannte Fortbildung, welche im Turnus von zwei Jahren aufgefrischt werden muss.
Laut Vorschrift hängt die notwendige Anzahl ausgebildeter Ersthelfer von den Beschäftigten ab:
- Betriebe mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer vorweisen können.
- Im Falle von mehr als 20 anwesenden Versicherten sind 5 beziehungsweise 10 Prozent vorgeschrieben.
- Firmen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial sind laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, mindestens einen fundierter ausgebildeten Betriebssanitäter bereitzustellen, wenn mehr als 100 Versicherte anwesend sind.
Was hat ein betrieblicher Ersthelfer für Aufgaben?
Ein medizinischer Notfall kann auch in Betrieben mit geringem Gefahrenpotenzial jederzeit passieren. Darauf können Sie aber nur dann perfekt reagieren, wenn entsprechend ausgebildete Ersthelfer in greifbarer Nähe zur Verfügung stehen. Als Firmeninhaber sind Sie auch in Sachen Erste Hilfe für die Arbeitssicherheit Ihrer Belegschaft verantwortlich und von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, für eine funktionierende Rettungskette zu sorgen. Der Arbeitgeber hat hier nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Belegschaft, es handelt sich dabei auch um eine organisatorische Vorgabe im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Um diese Aufgabe angemessen erfüllen zu können, brauchen Sie die Unterstützung professioneller betrieblicher Ersthelfer.
Ein betrieblicher Ersthelfer leitet an Ort und Stelle sofortige medizinische Maßnahmen ein, der Betriebssanitäter hingegen übernimmt Aufgaben, die über klassische Erste Hilfe hinausgehen. Das Tätigkeitsfeld beider Ausbildungen überschneidet sich mitunter.
Ein betrieblicher Ersthelfer übernimmt folgende Aufgaben:
- Nach einem Unfall erste Hilfe leisten
- Erstversorgung bei Erkrankungen
- Lebensrettende Maßnahmen einleiten
- Erstversorgung von Verletzungen
- Organisation des Transportes zum Arzt oder in die Klinik
- Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Der ausgebildete Ersthelfer bereitet die ärztliche Versorgung vor und betreut den Patienten, bis medizinisch geschultes Fachpersonal eintrifft, das die weitere Behandlung übernehmen kann.
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