
Ab wann ist ein Sanitätsdienst bei Veranstaltungen unentbehrlich?
Garmisch Partenkirchen
Echte medizinische Absicherung kann auf Veranstaltungen nur durch einen Sanitätswachdienst gewährleistet werden. Je nach Anlass kann es für die Alarmierung des Rettungsdienstes auf einem unübersichtlichen Gelände im Ernstfall zu spät sein. Das sollte niemand riskieren. Weder beim kleinen Straßenfest noch bei der Massenveranstaltung.
Ab wann Sanitätsdienst bei Veranstaltungen?
Das Veranstaltungsrecht verpflichtet nicht grundsätzlich zur Bereitstellung eines Sanitätsdienstes. Die rechtlichen Auflagen, die hier zu beachten sind, betreffen hauptsächlich die Verkehrssicherungspflicht. Dabei geht es um die Abwehr von Gefahren. Diese Vorgabe liegt in der Verantwortung des Veranstalters, bei Missachtung drohen Schadenersatzansprüche. Die Verantwortlichkeit des Organisators beschränkt sich jedoch gemäß Eventrecht auf den sogenannten erforderlichen und zumutbaren Rahmen.
Öffentliche Events müssen im Gegensatz zu privaten Feiern bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Diese kann gegebenenfalls Auflagen erteilen. Macht die Behörde keine speziellen Vorschriften, liegt die medizinische Absicherung im Ermessen des Veranstalters. Mit einem professionellen Sanitätsdienst an Ihrer Seite stehen Sie mit der Entscheidung nicht allein da. Erfahrene Profis stimmen die medizinische Versorgung präzise auf Ihre Veranstaltung ab.
Exakt geregelt ist jedoch die Arbeitssicherheit. Die Frage ‚Ab wann Sanitätsdienst bei Veranstaltungen?‘ beantwortet sich in dieser Hinsicht mit der Anzahl der Mitarbeiter. Schon bei einem einzigen ist die medizinische Betreuung Vorschrift und es muss mindestens ein Ersthelfer gestellt werden.
Maßgeblich ist die Gefahrenlage
Ein Unfall kann immer und überall passieren, auch auf einer Veranstaltung. Inwieweit der Organisator für solche Fälle in der Verantwortung steht, hängt von der Gefahrenlage ab. Werden die Besucher durch das Event einem erhöhten Risiko ausgesetzt, kommt der Veranstalter in die Pflicht. In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde unter anderem die Auflage erteilen, für diesen Anlass einen Sanitätsdienst zu beauftragen.
Um die individuelle Gefahrenlage einer Veranstaltung festzulegen, werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Geografische Lage
- Erreichbarkeit durch Rettungskräfte
- Angesprochene Zielgruppe
- Besondere Risiken wie beispielsweise durch Pyrotechnik
- Zahl der erwarteten Besucher
- Erhöhtes Verletzungsrisiko, beispielsweise bei Sportveranstaltungen
- Erfahrungen mit ähnlichen Anlässen
Am besten immer ein Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
Die Frage ‚Ab wann Sanitätsdienst bei Veranstaltungen?‘ sollten Sie sich vielleicht gar nicht erst stellen. Denn passieren kann ja immer etwas, sorgen Sie also lieber vor. MediLife steht Ihnen schon in der Vorbereitungsphase beratend zur Seite. Als professioneller Sanitätsdienst stellen wir unsere langjährige Erfahrung in Ihren Dienst. Wir wissen genau, wie Ihr individueller Anlass perfekt abgesichert werden kann.
Wir helfen Ihnen auf Ihrer Veranstaltung
- bei Verletzungen
- bei Kreislaufproblemen
- bei Übelkeit
- bei der Abklärung nach Stürzen
- bei Problemen durch übermäßigen Alkoholgenuss
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